Corona Schutzglas
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Sicherheit und Gesundheit haben in der Corona-Krise auch am Point-of-Sale oberste Priorität.
Die Bundesregierung hat am 16.4.2020 im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen neue Richtlinien festgelegt. Gemeinsam genutzte Arbeitsräume müssen so umgestaltet werden, dass Personen einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten können. Dies kann zum Beispiel durch Zugangsbeschränkungen oder Markierungen erfolgen. Wo dieser Mindestabstand nicht möglich ist, können GLAS-Trennwände installiert werden.
In Bäckereien, Kantinen sowie im Nahrungsmittelverkauf mit Selbstbedienung ist ein Anhauch- und Spuckschutz vorgeschrieben, um die Kontamination der Lebensmittel zu verhindern.
An Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt, z.B. in Werkstätten, im Kassenbereich oder an der Rezeption, werden Spuckschutz- und Trennwände zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben empfohlen, ebenso für Arbeitsplätze in Bibliotheken, Archiven und Laboren.