Coronavirus Tipps

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Wichtig: Neue gesetzliche Regeln am Arbeitsplatz

Die Bundesregierung hat am 16.4.2020 im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen neue Richtlinien für Arbeitsräume festgelegt. Gemeinsam genutzte Arbeitsräume müssen so umgestaltet werden, dass Personen einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten können. Dies kann zum Beispiel durch Zugangsbeschränkungen oder Markierungen erfolgen. Wo dieser Mindestabstand nicht möglich ist, können GLAS-Trennwände installiert werden.

In Bäckereien, Kantinen sowie im Nahrungsmittelverkauf mit Selbstbedienung ist ein Anhauch- und Spuckschutz vorgeschrieben, um die Kontamination der Lebensmittel zu verhindern.
An Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt, z.B. in Werkstätten, im Kassenbereich oder an der Rezeption, werden Spuckschutz- und Trennwände zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben empfohlen, ebenso für Arbeitsplätze in Bibliotheken, Archiven und Laboren.